Rechtsprechung
BVerwG, 14.02.1990 - 6 C 54.88 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 12 Abs. 1; SG § 20a Abs. 2
Voraussetzungen für die Untersagung einer Beschäftigung oder Erwerbstätigkeit gemäß § 20a Abs. 2 SG - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Rüstungsindustrie - Vorgesetzter - Dienststelle - Möglichkeit der Einflußnahme - Tätigkeitsverbot - Soldaten im Ruhestand - Ruhestandstätigkeit
Verfahrensgang
- VG Köln, 23.04.1986 - 3 K 2979/85
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.09.1988 - 1 A 2049/86
- BVerwG, 14.02.1990 - 6 C 54.88
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 1990, 430
- DVBl 1990, 653
Wird zitiert von ... (39) Neu Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 06.12.1989 - 6 C 52.87
Soldatengesetz - Beschäftigungsuntersagung - Erwerbstätigkeit von …
Auszug aus BVerwG, 14.02.1990 - 6 C 54.88
War ein Soldat im Ruhestand, der für ein Unternehmen der Rüstungsindustrie tätig werden will, vor seinem Ausscheiden Dienst- oder Fachvorgesetzter in einer Dienststelle, durch deren Tätigkeit die wirtschaftlichen Interessen des Unternehmens berührt wurden, so ist für die Untersagung einer Beschäftigung oder Erwerbstätigkeit gemäß § 20a Abs. 2 SG maßgebend, ob für ihn die konkrete Möglichkeit der Einflußnahme auf Entscheidungen in Angelegenheiten von nicht unerheblicher Bedeutung gegeben war (Anschluß an Urteil vom 6. Dezember 1989 - BVerwG 6 C 52.87 - BVerwGE 84, 194 -).Wie in dem Urteil des erkennenden Senats vom 6. Dezember 1989 - BVerwG 6 C 52.87 - im einzelnen und mit weiteren Nachweisen ausgeführt ist, wird durch diese Bestimmung die Freiheit der Berufswahl (Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG ) nicht berührt, da in den Fällen der vorliegenden Art. nicht in "besondere", "eigenständige" bzw. "selbständige" Berufe eingegriffen wird.
Ob ein Anschein der genannten Art. gegeben ist, ist aus der Sicht eines sachlich denkenden Bürgers zu beurteilen (vgl. Urteile vom 6. Dezember 1989 - BVerwG 6 C 52.87 - …und vom 26. Juni 1980 - BVerwG 2 C 37.78 -, a.a.O.).
Inwieweit das Ministerium in diesen Fällen die sich aus den dargelegten objektiven Kriterien ergebenden Maßstäbe verletzt hat, kann dahinstehen, denn wären diese Entscheidungen rechtswidrig, könnte der Kläger keine Gleichbehandlung im Unrecht verlangen (vgl. hierzu auch Urteil vom 6. Dezember 1989 - BVerwG 6 C 52.87 -).
- BVerwG, 26.06.1980 - 2 C 37.78
Versagung einer Genehmigung - Nebentätigkeit eines Steuerbeamten - …
Auszug aus BVerwG, 14.02.1990 - 6 C 54.88
Bei der Bewertung müssen vielmehr die besonderen Umstände des konkreten Einzelfalles herangezogen werden (vgl. insoweit auch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Nebentätigkeitsrecht: Urteile vom 26. Juni 1980 - BVerwG 2 C 37.78 -, BVerwGE 60, 254 und vom 30. Juni 1983 - BVerwG 2 C 57.82 -, BVerwGE 67, 287 ).Ob ein Anschein der genannten Art. gegeben ist, ist aus der Sicht eines sachlich denkenden Bürgers zu beurteilen (vgl. Urteile vom 6. Dezember 1989 - BVerwG 6 C 52.87 - und vom 26. Juni 1980 - BVerwG 2 C 37.78 -, a.a.O.).
- BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvL 4/78
Berufsfreiheit - Vogelschutz - Vereinbarkeit mit Verfassung - Tierpräparator - …
Auszug aus BVerwG, 14.02.1990 - 6 C 54.88
Wie der Senat in dieser Entscheidung unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 61, 291, 312; 65, 116, 125 f.; 68, 272, 282) dargelegt hat, ist allerdings an die Erforderlichkeit und die Zumutbarkeit, die weitere Voraussetzungen für die Zulässigkeit des gesetzlichen Eingriffs sind, ein eher strenger Maßstab anzulegen, insbesondere deshalb, weil die Untersagung von Beschäftigungen oder Erwerbstätigkeiten gerade bei Berufssoldaten im Ruhestand typischerweise erhebliches Gewicht hat.
- BVerfG, 28.11.1984 - 1 BvL 13/81
Verfassungsmäßigkeit der Anforderungen an die Bauvorlagenberechtigung für …
Auszug aus BVerwG, 14.02.1990 - 6 C 54.88
Wie der Senat in dieser Entscheidung unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 61, 291, 312; 65, 116, 125 f.; 68, 272, 282) dargelegt hat, ist allerdings an die Erforderlichkeit und die Zumutbarkeit, die weitere Voraussetzungen für die Zulässigkeit des gesetzlichen Eingriffs sind, ein eher strenger Maßstab anzulegen, insbesondere deshalb, weil die Untersagung von Beschäftigungen oder Erwerbstätigkeiten gerade bei Berufssoldaten im Ruhestand typischerweise erhebliches Gewicht hat. - BVerfG, 04.10.1983 - 1 BvR 1633/82
Verfassungswidrigkeit der Residenzpflicht für Patentanwälte
Auszug aus BVerwG, 14.02.1990 - 6 C 54.88
Wie der Senat in dieser Entscheidung unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 61, 291, 312; 65, 116, 125 f.; 68, 272, 282) dargelegt hat, ist allerdings an die Erforderlichkeit und die Zumutbarkeit, die weitere Voraussetzungen für die Zulässigkeit des gesetzlichen Eingriffs sind, ein eher strenger Maßstab anzulegen, insbesondere deshalb, weil die Untersagung von Beschäftigungen oder Erwerbstätigkeiten gerade bei Berufssoldaten im Ruhestand typischerweise erhebliches Gewicht hat. - BVerwG, 30.06.1983 - 2 C 57.82
Arbeitsrichter dürfen auch im eigenen Bezirk bei Streit im Betrieb vermitteln
Auszug aus BVerwG, 14.02.1990 - 6 C 54.88
Bei der Bewertung müssen vielmehr die besonderen Umstände des konkreten Einzelfalles herangezogen werden (vgl. insoweit auch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Nebentätigkeitsrecht: Urteile vom 26. Juni 1980 - BVerwG 2 C 37.78 -, BVerwGE 60, 254 und vom 30. Juni 1983 - BVerwG 2 C 57.82 -, BVerwGE 67, 287 ).
- BVerwG, 22.04.1995 - 4 B 55.95
Anforderungen an die Geltendmachung einer Rechtssache grundsätzlicher Bedeutung - …
Ergänzend wird bemerkt: Es ist anerkannt und bedarf keiner erneuten Bestätigung, daß eine bauordnungsrechtliche Beseitigungsanordnung von dem Adressaten nicht allein mit dem Argument abgewehrt werden kann, die Behörde schreite gegen Baurechtsverstöße in vergleichbaren anderen Fällen nicht ein; denn Art. 3 Abs. 1 GG gewährt keinen Anspruch auf Gleichbehandlung im Unrecht (vgl. BVerwG, Urteile vom 14. Februar 1990 - BVerwG 6 C 54.88 - Buchholz 236.1 § 20 a SG Nr. 2 und vom 26. Februar 1993 - BVerwG 8 C 20.92 - BVerwGE 92, 153 [BVerwG 26.02.1993 - 8 C 20/92]). - BVerwG, 26.02.1993 - 8 C 20.92
Wehrdienst - Zurückstellung - Vater - Verwaltungsübung - Gleichheitssatz
Denn Art. 3 Abs. 1 GG gewährt keinen Anspruch auf Gleichheit im Unrecht (vgl. BVerwGE 45, 197 (199) [BVerwG 19.06.1974 - VIII C 89/73] und Urteile vom 6. Dezember 1989 - BVerwG 6 C 52.87 - Buchholz 236.1 § 20 a SG Nr. 1 S. 12 und vom 14. Februar 1990 - BVerwG 6 C 54.88 - Buchholz 236.1 § 20 a SG Nr. 2 S. 19; Beschluß vom 2. März 1989 - BVerwG 1 B 164.88 - Buchholz 431.1 Nr. 11 S. 2). - BVerwG, 12.12.1996 - 2 C 37.95
Recht der Soldaten - Untersagung der Erwerbstätigkeit nach Ausscheiden aus dem …
Die Vorschrift, die insbesondere im Hinblick auf Art. 12 Abs. 1 GG verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist (BVerwGE 84, 194 [197 ff.]; BVerwG, Urteil vom 14. Februar 1990 - BVerwG 6 C 54.88 - [Buchholz 236.1 § 20 a Nr. 2]), schützt in erster Linie die Funktionsfähigkeit des Dienstes in den Streitkräften.Was die Integrität der Dienstleistung angeht, so ist damit sowohl die frühere Tätigkeit desjenigen angesprochen, der sich nunmehr im Ruhestand befindet, als auch diejenige der gegenwärtig aktiven Soldaten, die sich in ihrer Amtsausübung nicht durch spätere "Karriereaussichten" beeinflussen lassen sollen (BVerwGE 84, 194 [195 f.]; BVerwG, Urteil vom 14. Februar 1990 a.a.O.; BVerwGE 91, 57 f.).
Eine Beeinträchtigung dienstlicher Interessen kommt nicht nur dann in Betracht, wenn die beabsichtigte Erwerbstätigkeit durch denjenigen finanziert werden soll, mit dessen Interessen der Soldat in seiner früheren dienstlichen Tätigkeit nicht unerheblich befaßt war (so in den bislang vom Bundesverwaltungsgericht entschiedenen Fällen; vgl. BVerwGE 84, 194; Urteil vom 14. Februar 1990 a.a.O.; BVerwGE 91, 57).
- VG Freiburg, 27.07.2016 - 7 K 1149/15
Zulassung zur Ergänzungsprüfung zum Notfallsanitäter; Vorerfahrungszeiten als …
Art. 3 Abs. 1 GG verpflichtet dann nicht zur Gleichbehandlung, wenn diese in der Vornahme einer rechtswidrigen Maßnahme bestünde (vgl. nur BVerwG, Urt. v. 14.02.1990 - 6 C 54.88 -, juris, Rn. 29). - VGH Bayern, 19.09.2016 - 3 ZB 14.1306
Untersagung anwaltlicher Tätigkeit eines früheren Richters einer Kammer für …
Eine Besorgnis der Beeinträchtigung dienstlicher Belange ist deshalb zu bejahen, wenn ein nicht unerheblicher Zusammenhang zwischen der Erwerbstätigkeit und der in den letzten fünf Jahren vor dem Ausscheiden aus dem Dienst ausgeübten dienstlichen Tätigkeit besteht (BVerwG, U. v. 14.2.1990 - 6 C 54.88 - juris Rn. 21).Vielmehr ist eine Besorgnis der Beeinträchtigung dienstlicher Belange zu bejahen, wenn ein nicht unerheblicher Zusammenhang zwischen der Erwerbstätigkeit und der in fünf Jahren vor dem Ausscheiden aus dem Dienst ausgeübten dienstlichen Tätigkeit besteht (BVerwG, U. v. 14.2.1990 a. a. O. Rn. 21;… U. v. 26.6.2014 a. a. O. Rn. 18).
- BVerwG, 24.09.1992 - 2 A 6.91
Soldaten - Ruhestand - Erwerbstätigkeit
Der Schutzzweck des § 20 a SG, gegen den insbesondere im Hinblick auf Art. 12 Abs. 1 GG keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen (BVerwGE 84, 194 ; Urteil vom 14. Februar 1990 - BVerwG 6 C 54.88 - ), besteht in erster Linie darin, die Funktionsfähigkeit des Dienstes in den Streitkräften zu wahren.Hierbei ist von der Sichtweise eines sachlich denkenden Bürgers auszugehen (BVerwGE 84, 194 ; Urteil vom 14. Februar 1990 - BVerwG 6 C 54.88 - ).
- VG Würzburg, 10.11.2020 - W 1 K 20.449
Keine Einstellung in den juristischen Vorbereitungsdienst wegen Mitgliedschaft in …
Ohne dass die Frage abschließend geklärt werden müsste, ob die Bayernpartei darauf ausgeht, die freiheitlich-demokratische Grundordnung in aktiv kämpferischer Weise zu beeinträchtigen oder zu beseitigen, ist dieser Einwand bereits deshalb nicht begründet, da Art. 3 Abs. 1 GG keinen Anspruch auf Gleichheit im Unrecht gewährt (vgl. BVerwG, U.v. 14.2.1990 - 6 C 54/88 - juris; BayVGH, B.v. 10.12.2013 - 3 ZB 09.531 - juris; BayVGH, B.v. 8.10.2020 - 3 C 20.1295). - OVG Berlin-Brandenburg, 13.02.2009 - 6 S 16.08
Untersagung der Erwerbstätigkeit für Berufssoldaten im Ruhestand (hier: früherer …
Abgesehen davon ist eine unmittelbare Beteiligung des Antragstellers an einer konkreten Auftragsvergabe zur Deckung des Sachbedarfs der Streitkräfte nicht erforderlich; denn nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 6. Dezember 1989, a.a.O., und 14. Februar 1990 - 6 C 54.88 -, NVwZ-RR 1990, 430) würde auch eine maßgebliche Einwirkungsmöglichkeit auf die Bedarfsanforderungen der Streitkräfte ausreichen, da die in diesen Entscheidungen betroffenen Offiziere ebenfalls nicht mit der unmittelbaren Auftragsvergabe befasst waren.Die Antragsgegnerin hat die zu besorgende Beeinträchtigung dienstlicher Interessen beanstandungsfrei auf beide vom Gesetz verfolgte Zwecke gestützt (vgl. zum Schutzzweck von § 20a SG BVerwG, Urteile vom 6. Dezember 1989 und 14. Februar 1990, a.a.O, sowie die Neufassung des Erlasses des BMVg über die Tätigkeit außerhalb des öffentlichen Dienstes nach Beendigung des Dienst- bzw. Arbeitsverhältnisses vom 2. September 2002, VMBl. 2002, 354, veröffentlicht auch in: GKÖD, Band 1, Teil 5a, Yd 180 zu A.3.).
- VG Osnabrück, 27.06.2012 - 3 B 11/12
Keine Regelung der Dienstpflichten eines Beamten durch öffentlich-rechtlichen …
Ob - wie der Antragsteller vorträgt - Stellenbewertungen für die Antragsgegnerin in der Vergangenheit "noch nie eine Rolle für die Stellenbesetzung gespielt" hätten, ist unerheblich, denn Art. 3 Abs. 1 GG gewährt keinen Anspruch auf Gleichbehandlung im Unrecht (BVerwG, Urteil vom 14. Februar 1990, - BVerwG 6 C 54.88 -, Buchholz 236.1 § 20 a SG Nr. 2; BVerwG, Urteil vom 26. Februar 1993, - BVerwG 8 C 20.92 -, BVerwGE 92, 153). - VG Würzburg, 27.02.2020 - W 1 S 20.253
Untersagung einer Tätigkeit eines Finanzbeamten im Ruhestand als Berater für die …
Dadurch wird das Recht des Ruhestandsbeamten auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit und seine Berufsausübungsfreiheit, die ihn grundsätzlich zu einer beruflichen Tätigkeit nach seinem Eintritt in den Ruhestand berechtigen, bei sachgerechter Auslegung nicht unverhältnismäßig eingeschränkt (BVerwG v. 6.12.1989 - 6 C 52/87 - BVerwGE 84, 194; v. 14.2.1990 - 6 C 54/88 - NVwZ-RR 1990, 430; v. 24.9.1992 - 2 A 6/91 - BVerwGE 91, 57; v. 12.12.1996 - 2 C 37/95 - BVerwGE 102, 326; BayVGH B.v. 20.8.2013 - 3 CS 13.1110;… v. 26.2.2009 a.a.O.;… v. 15.12.2010 a.a.O.; v. 5.9.2012 - 3 CS 12.1241 - juris). - OVG Schleswig-Holstein, 07.04.1995 - 3 L 735/94
Ausländische Streitigkeit; Soldat; Ruhestand; Militärattache; Dienstliche …
- BVerwG, 24.07.2000 - 10 B 4.99
Erfolgsaussichten einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision
- VG Oldenburg, 04.09.2002 - 6 B 3266/02
Erwerbstätigkeit; Untersagung
- VG Oldenburg, 20.08.2002 - 6 B 3156/02
Anhörung; Erwerbstätigkeit; Sofortvollzug; Untersagung
- VGH Baden-Württemberg, 07.09.2011 - 2 S 1202/10
Abwassergebühr; Starkverschmutzerzuschlag; Gleichbehandlungsgebot
- VG Karlsruhe, 20.04.2016 - 4 K 262/13
Zum Anspruch auf Auskunft über gespeicherte Daten und die Löschung dieser Daten …
- VG Düsseldorf, 23.06.2022 - 9 K 1919/21
Befangenheit Verhandlung Beseitigung Terrassenüberdachung Gebäudeteil …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 10.07.2009 - 13 A 3252/07
Anforderungsniveau an eine Wirksamkeitsbegründung i.R.e. bibliographischen …
- BVerwG, 24.07.2000 - 10 B 5.99
Erfolgsaussichten einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - …
- VGH Bayern, 20.08.2013 - 3 CS 13.1110
Ehemaliger Vorsitzender einer Kammer für Patentstreitigkeiten am Landgericht
- BVerwG, 29.07.1992 - 2 B 129.92
Soldatengesetz - Vorzeitige Versetzung in den Ruhestand - Auffangstreitwert bei …
- VGH Bayern, 05.09.2012 - 3 CS 12.1241
Untersagung der Rechtsanwaltstätigkeit eines im Ruhestand befindlichen ehemaligen …
- OVG Thüringen, 11.04.2002 - 4 ZEO 30/00
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.08.2009 - 13 A 2363/08
Aufnahme eines sog. differentialdiagnostischen Hinweises zur unterstützenden …
- VG Leipzig, 09.02.1995 - 6 K 1707/93
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.08.2009 - 13 A 2365/08
Anforderungen an einen Antrag auf Zulassung einer Berufung; Voraussetzungen einer …
- VG München, 07.05.2014 - M 5 K 12.6498
Untersagung; Anwaltliche Tätigkeit; Ruhestandsbeamter; Vorsitzender Richter am LG …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.08.2009 - 13 A 2362/08
Nachzulassung eines Arzneimittels; Vorliegen einer Zusicherung in einem …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.07.2009 - 13 A 1427/08
Wirksamkeitsnachweis für ein homöopathisches Kombinationsarzneimittel bei …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.07.2009 - 13 A 1521/08
Anforderungen an den Wirksamkeitsnachweis für ein homöopathisches …
- VG München, 18.11.2019 - M 5 S 19.4865
Untersagung der Tätigkeit als Rechtsanwalt im früheren Aufgabenbereich als …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.07.2009 - 13 A 1532/08
Anforderungen an den Wirksamkeitsnachweis für ein homöopathisches …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.07.2009 - 13 A 2364/08
Anforderungen an den Nachweis der therapeutischen Wirksamkeit eines Arzneimittels …
- VG Minden, 30.06.2017 - 10 K 2490/14
- VG Minden, 30.06.2017 - 10 K 2489/14
- VG München, 19.04.2016 - M 5 E 16.346
Zulassung zur Ausbildungsqualifizierung
- VGH Bayern, 28.04.2009 - 3 CS 09.570
Anhörungsrüge
- VGH Bayern, 06.07.2009 - 15 ZB 08.1377
Antrag auf Zulassung der Berufung; Ausscheiden aus dem Wehrdienst; Untersagung …
- OVG Niedersachsen, 11.12.1996 - 2 L 4798/95
Tätigkeitsverbot für ausgeschiedenen Soldaten;; Abhängigkeit, wirtschaftliche; …